Rems-Murr-Kliniken lockern Corona-Besuchsregeln

Vom 1. März an wieder normale Besuche im Krankenhaus
Winnenden/Schorndorf. In den Rems-Murr-Kliniken können sich die Patientinnen und Patienten künftig wieder über mehr Besuch freuen. Die Beschränkungen bei den Besuchsregeln, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig waren, um den deutschlandweit geltenden Hygienebestimmungen in Krankenhäusern zu entsprechen, werden von Mittwoch, den 1. März an weitestgehend aufgehoben.

An beiden Klinikstandorten Winnenden und Schorndorf dürfen damit nun wieder mehr Besucherinnen und Besucher pro Tag zu ihren Angehörigen kommen und bleiben, solange sie möchten – innerhalb der täglichen Besuchszeit von 11 bis 19 Uhr.

„Wir haben nach sorgfältigem Abwägen von Nutzen und Risiken beschlossen, dass wir nun angesichts der stabil niedrigen Corona-Zahlen im Rems-Murr-Kreis die Beschränkung der Besucherzahl aufheben. Das ist im Sinne unserer Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen. Selbstverständlich beobachten wir weiterhin tagesaktuell die Entwicklung und können flexibel reagieren – auch mit Blick auf die zum 7. April angekündigte allgemeine Aufhebung weiterer Corona-Regelungen“, sagt Dr. Torsten Ade, Klinikhygieniker und Chefarzt der Interdisziplinären Notaufnahme im Rems-Murr-Klinikum Winnenden. Gleichzeitig bittet er um Verständnis dafür, dass in einer Klinik noch nicht alle Schranken und Masken fallen können.

Bestehen bleibt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben daher zunächst die FFP2-Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher. Dr. Ade: „Das ist im Interesse der Sicherheit aller Menschen, die in den Kliniken unter unserem Schutz stehen: Patientinnen und Patienten, Angehörige und natürlich auch unser Personal. Außerdem werden wir weiterhin stichprobenartig Besucherinnen und Besucher bitten, ein Dokument zum Gesundheits-Check auszufüllen.“

Die neuen Regelungen im Überblick:

Aufhebung der 1-1-1 Regelung
Die bisher geltende 1-1-1 Regelung (ein Besucher für eine Stunde pro Tag) wird aufgehoben. Auch das Dokument zum Gesundheitscheck wird nur noch stichprobenartig ausgefüllt werden müssen.

Besuchszeiten
Die Besuchszeiten werden auf 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr an beiden Standorten ausgeweitet. Eine Ausnahme bleiben hierbei die Intensivstationen mit einer Besuchszeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Für Besucherinnen und Besucher der Kliniken gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.


Testpflicht
Die generelle Testpflicht für Besucher und Patienten entfällt.

Aktuelle Infos für Besucherinnen und Besucher
Alle Informationen rund um Besuchsmöglichkeiten und Corona-Maßnahmen in den Rems-Murr-Kliniken finden Sie unter https://www.rems-murr-kliniken.de/service/besuchszeiten.html